Erweiterte Melderegisterauskunft

 

Leistungsbeschreibung

Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

 

Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

 

Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

 

Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft.. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

 

 

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

 

 

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.

  • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
  • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
  • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

 

Informationsstand

05.11.2015

 

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

  • Gebühr für jede betroffene Person: 11,90 €
  • für gewerbliche Zwecke, außer für Zwecke der Werbung und des Adresshandels, für jede betroffene Person: 13,00 €
  • für Zwecke der Werbung und des Adresshandels: 13,50 €

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren im Vorfeld zu entrichten sind und auch anfallen, wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist oder aus rechtlichen Gründen eine Auskunftserteilung nicht zulässig ist.

Die Auskunftserteilung erfolgt schriftlich. Eine Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Bitte geben Sie daher bei Ihrer Anfrage eine vollständige Rücksendeanschrift an.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Bürgerbüro

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr

Di. 07:30 - 17:00 Uhr

Mi. 07:30 - 12:00 Uhr

Do. 07:30 - 18:00 Uhr

Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.

Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen.

Ansprechpartner: