Unternehmenskarte ersetzen wegen Verlust

 

Leistungsbeschreibung

Die Unternehmenskarten werden an die Unternehmer:innen oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben bzw. zugestellt.

Die Unternehmer:innen sorgen für die ordnungsgemäße Verwen-dung der Karten. Zusätzlich haben Sie dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.

Die Unternehmer:innen sind verantwortlich für die regelmäßige Speicherung der ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern und müssen diese auf Verlangen der Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.

Der Antrag ist durch die Unternehmer:innen oder eine vertretungsbefugte Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich oder online zu stellen.

Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt übersandt.

 

Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Unternehmenskarte (Ersatzkarte) entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Unternehmenskarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.

Bei Verlust der Unternehmenskarte muss eine schriftliche Erklärung (Verlusterklärung) der zuständigen Stelle bei der Antragstellung vorgelegt werden. Auf Verlangen kann die zuständige Stelle eine Versicherung Eides statt verlangen.

Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, so wird die Karte erneuert.

Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetzte Karte ihre Gültigkeit

Eine wiedergefundene Karte ist der ausstellenden Behörde oder Stelle zurückzugeben.

 

 

Teaser

Sie sind ein Unternehmen, welches im gewerblichen Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig ist und beantragen aufgrund von Verlust den Ersatz einer Unternehmenskarte. 

 

 

Verfahrensablauf

  • Den Antrag für den Ersatz Ihrer Unternehmenskarte mit den erfor-derlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort
    • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
    • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
  • Die Erstellung einer Unternehmenskarte ist kostenpflichtig.
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die Unternehmenskarte.
  • Die ausgestellte Unternehmenskarte können Sie
    • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
    • sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

 

 

Zuständige Stelle

Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

 

 

Voraussetzungen

Unternehmerkarten werden an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter ausgegeben, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Absatz 3 der StVZO Daten aus dem Massespeicher herunterzuladen haben.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ggf. Zugang des ELSTER-Unternehmenskontos
  • Einen Nachweis des Handelsregisters bzw. der Gewerbeanmeldung
  • Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder
  • Als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort
  • Ggf. Verlusterklärung

 

Welche Gebühren fallen an?

Kostenart: variabel

Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 45 Euro

Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 7 Werktage

 

 

Bearbeitungsdauer

8 Arbeitstage

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Bei Verlust der Unternehmenskarte ist unverzüglich die antragsbearbeitende Stelle, welche die Karte erteilt, zu informieren.

 

 

Urheber

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz

 

 

Fachlich freigegeben am

06.02.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Führerscheinstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-783
Telefax: +49 2631 802-862

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Infos zur Führerscheinstelle

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner: