Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

 

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

 

 

Teaser

Wenn sie auswandern wollen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.

 

 

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

 

 

Informationsstand

18.11.2015

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Bürgerbüro

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr

Di. 07:30 - 17:00 Uhr

Mi. 07:30 - 12:00 Uhr

Do. 07:30 - 18:00 Uhr

Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.

Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen.

Ansprechpartner: